Tankumsee
Betriebsgesellschaft
H A U S - U N D S E E O R D N U N G
(Fassung Januar 2022)
§
1
Geltungsbereich
[Änderung]
-
Die Haus- und Seeordnung hat Gültigkeit für den gesamten Bereich des
Erholungsgebietes einschließlich aller Grün- und Freizeitanlagen sowie des
Sees.
-
Jedermann ist berechtigt, das Erholungsgebiet im Rahmen der geltenden
Nutzungsvorschriften zu betreten. Mit dem Betreten des Erholungsgebietes
erkennt der Besucher die Haus- und Seeordnung an. Die Haus- und Seeordnung
hängt unter anderem in den Schaukästen an den Eingängen zum Erholungsgebiet
zur Einsichtnahme aus.
§
2
Haftung
Die Benutzung des in § 1 bezeichneten Erholungsgebietes geschieht auf eigene
Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder.
§
3
Grundregeln
[Änderung]
-
Jeder Benutzer des Erholungsgebietes hat sich so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar
behindert oder belästigt wird.
-
Die Führer von Wasserfahrzeugen haben ihre
Fahrweise so einzurichten, dass insbesondere eine Gefährdung von Badenden,
die Behinderung oder Beschädigung von Fahrzeugen anderer sowie
Beschädigungen der Ufer, der Vegetation oder der Anlagen in und an dem
Gewässer vermieden wird.
-
Über die Besonderheit des Gewässers wie z.
B. Untiefen, Strömungen, typische Windverhältnisse sowie die Tragfähigkeit
der Eisfläche hat sich jeder in eigener Verantwortung Kenntnis zu
verschaffen.
-
Zur Überwachung der Einhaltung
der Bestimmungen dieser Haus- und Seeordnung sind die
Mitarbeiter der Tankumsee GmbH berechtigt.
Die Mitarbeiter
können Anordnungen treffen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und
Ordnung erforderlich sind. Den Anordnungen ist in jedem Fall Folge zu
leisten.
§
4
Baden
[Änderung]
Das Baden ist nur
innerhalb der Badebucht zulässig.
Alle anderen Bereiche sind Badeverbotszonen. Das Baden geschieht auf eigene Gefahr.
Eltern haften für ihre Kinder.
§
5
Angeln
Das Angeln ist nur mit Angelerlaubnisschein gestattet. In der Zeit vom 1. Mai
bis 15. September ist das Angeln in der Badezone untersagt.
§
6
Verbote
[Änderung]
-
Das Baden, Waschen und Tränken von Tieren im See und am Ufer, sowie das
Einbringen und Einleiten von Abfällen, Abwässern, Fäkalien oder
wassergefährdenden Stoffen ist verboten. Ferner ist es nicht erlaubt, im
Erholungsgebiet lebende Wasservögel und sonstige Wildtiere zu füttern. Die
Verbote gelten ganzjährig.
-
Hunde und Pferde sind im Seebereich, am Strand,
auf der Promenade, auf den Gruppenzeltwiesen und auf den Liegewiesen
ganzjährig nicht zugelassen. Der Bereich befindet sich innerhalb folgender
Grenzen:
Eichenpfad, Rundwanderweg
zwischen den Zeltwiesen bis an den Elbe-Seiten-Kanal, Rundwanderweg entlang der
Böschung des Elbe-Seiten-Kanals bis zur Brücke des Rundwanderweges über die
Mühlenriede und Mühlenriede bis zum Kiosk am Dannenbütteler Weg, Dannenbütteler
Weg bis zum Eichenpfad. Dieser Bereich umfasst weiterhin die Bolz-, Liege-
und Zeltwiesen nördlich des Eichenpfades sowie den Kinderspielplatz, und den
Minigolfplatz westlich des Dannenbütteler Weges. Zum verbotenen Bereich für
Hunde und Pferde zählen nicht das Gelände des Seehotels und des
Verwaltungstraktes der Tankumsee GmbH sowie die Zuwegungen vom Dannenbütteler
Weg zu den Kioskbetrieben am Westufer des Tankumsees.
Darüber hinaus sind Hunde an der ausgewiesenen Hundebadestelle erlaubt.
-
In der Zeit vom 01. 10. - 31. 03. dürfen Hunde auf
den Wanderwegen angeleint mitgeführt werden.
Die Promenade ist ganzjährig eine hundefreie Zone.
-
Grillen und
offenes Feuer sind im gesamten Erholungsgebiet verboten, mit Ausnahme auf
den ausgewiesenen Grillplätzen.
-
Es ist weiter verboten den Sandstrand, die
Liegewiesen, die Wanderwege sowie den sonstigen Uferbereich des Tankumsees
mit Kraftfahrzeugen aller Art zu befahren. Von dem Fahrverbot sind
Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Sondergenehmigung
ausgeschlossen.
-
Kite-Surfen ist aus zwingenden Gründen der Aufrechterhaltung der Sicherheit
aller erlaubten Wasssersportarten ganzjährig verboten.
[Neu:]
-
Die Mitnahme von Fundsachen und das Sammeln von Pfandflaschen ist
ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
-
Besucher der Tankumsee GmbH haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten
sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
-
Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind untersagt.
-
Ferner ist das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne
deren Einwilligung verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse
bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der
Geschäftsführung.
§
7
Wasserfahrzeuge
[Änderung]
-
Der See darf nur mit Wasserfahrzeugen - ohne Motorkraft - befahren werden.
In der Zeit vom 1. Mai bis 15. September ist das Befahren der durch Bojen
markierten Badebucht, mit Ausnahme von aufblasbaren Badebooten, untersagt.
Einzige Ausnahme ist das DLRG Rettungsboot.
-
Der See darf nur gegen Vorlage eines gültigen Seglerscheines zum Segeln oder
eines Surf-Scheins zum Surfen benutzt werden.
-
Darüber hinaus hat jeder Segler oder Surfer
den Nachweis zu führen, dass er gegen Schäden infolge der Ausübung des
Segel- oder Surfsports eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
-
Das Ein- oder Ausbringen der Boote - mit
Ausnahme aufblasbarer Badeboote - ist nur an den dafür eingerichteten
Anlagen gestattet.
-
Surfbretter sind an der gekennzeichneten
Anlage südlich der Steganlagen der Vereine zu Wasser zu bringen. Ausgenommen
hiervon ist der Betrieb des schulsportspezifischen Wassersportzentrums. Das
Ein- und Ausbringen der Surfbretter sowie gegebenenfalls der Jollen,
geschieht nördlich des DLRG-Turmes.
[Neu:]
-
Stand up boards dürfen in der Badezone zu Wasser gelassen werden, um
anschließend außerhalb der Badezone genutzt zu werden
-
Tretbootausleihe ist ab 16 Jahren möglich
und das Schwimmabzeichen Bronze muss mindestens vorhanden sein. Es darf kein
Tretboot unter Einfluss von mehr als 0,5 Promille Alkohol, Drogen oder
Medikamenteneinfluss genutzt werden. Unter 16jährige benötigen die
Einverständniserklärung der Eltern oder müssen in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten sein. Mit der Anmietung eines Tretbootes wird die
Haus- und Seeordnung anerkannt.
§
8
Motorboote
Von dem Verbot des Befahrens mit Wasserfahrzeugen mit Motorkraft sind
ausgenommen die im Einverständnis mit der Tankumsee GmbH genehmigten Boote zur
Rettung und zur Seeunterhaltung.
§
9
Segelboote und Surfbretter
-
Es sind nur Segelboote und Surfbretter mit einer Segelfläche bis maximal 20
qm zulässig.
-
Höchstens 75 Segelboote einschließlich
Surfbretter dürfen gleichzeitig segeln. Bis zu 50 Boote davon können von den
segelsporttreibenden Vereinen gestellt werden.
§
10
Anlegen und Lagern von Booten
Das Anlegen und
Lagern von Booten ist nur an den dafür vorgesehenen Bootsstegen zulässig und
nicht an Bojen und Ankern.
§
11
Verhalten auf dem See
-
Boote weichen
einander rechts aus und überholen links. Beim Kreuzen gilt rechts vor links.
-
Bei
Segelbooten hat das auf Steuerbordbug segelnde Boot den auf Backbordbug
segelnde Booten auszuweichen. Segeln mehrere Boote auf demselben Bug, hat
bei Gefahr eines Zusammenstoßes jeweils das luvwärts liegende Boot
auszuweichen.
-
Paddelboote
haben den Ruderbooten und beide Bootsarten Segelbooten auszuweichen.
-
Wasserfahrzeuge, die an einer gem. § 12 genehmigten Wassersportveranstaltung
teilnehmen, haben vor den v. g. Wasserfahrzeugen Vorfahrt.
-
Rettungs- und Aufsichtsbooten
ist von sämtlichen Wasserfahrzeugen die Vorfahrt einzuräumen.
§
12
Wassersportveranstaltungen
-
Wettkampfmäßige Wassersportveranstaltungen bedürfen der Genehmigung der
Tankumsee GmbH. Soweit solche Veranstaltungen während ihrer Durchführung die
allgemeine Nutzung des Sees teilweise oder vollständig ausschließen, ist die
Genehmigung mindestens sechs Wochen vorher zu beantragen. Die Sperrung für
die Allgemeinheit ist auf Kosten der Antragsteller öffentlich bekannt zu
geben. Die Bekanntmachung hat auch in dem dafür bereitgestellten Sichtkasten
an der Slipanlage zu erfolgen.
-
Bis zum 1.
März eines jeden Jahres ist der Tankumsee GmbH in Zusammenarbeit mit den
interessierten Vereinen eine Aufstellung der geplanten Veranstaltungen
unaufgefordert vorzulegen.
§
13
Befahren bei Nacht
-
Das Befahren des Gewässers, das Ankern
außerhalb der Liegeplätze und der Eissport sind nachts und eine Stunde nach
Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang untersagt.
-
Absatz 1 gilt nicht für Einsatzfahrten von Rettungsfahrzeugen.
§
14
Betreten der Eisfläche und Eissport
[Änderung]
a) Betreten der Eisfläche
-
Die Tankumsee GmbH warnt vor dem Betreten
der Eisfläche. Das Betreten der Eisfläche erfolgt immer auf eigene Gefahr.
Die Tankumsee GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden
jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Betreten der Eisfläche entstehen.
Eltern haften für Ihre Kinder.
b) Eissport
-
Eissport ist nur auf den ausgewiesenen
Flächen erlaubt.
-
Eine auf dem See bestehende
Eisfläche darf
mit Motorfahrzeugen aller Art nicht befahren werden.
-
Es ist verboten, Löcher in das
Eis zu
schlagen.
§
15
Zelten
Das Zelten und Lagern im gesamten Gelände der Gesellschaft ist untersagt.
Zelten ist nur auf den durch die Gesellschaft ausgewiesenen Zeltwiesen mit
entsprechender Genehmigung erlaubt. Das Aufstellen von "Schutzschirmen" ist
dagegen zulässig.
§
16
Freikörperkultur
[Änderung]
Freikörperkultur ist im gesamten Bereich der Tankumsee GmbH nicht gestattet.
§
17
Sonstige Benutzung
-
Weitere als die ausdrücklich zugelassenen Nutzungsarten sind untersagt. Dies
gilt insbesondere für:
a) das Säubern von Wasserfahrzeugen mit chemischen
Reinigungsmitteln im See und am Ufer
b) Das Waschen von Kraftfahrzeugen, Motor- und Fahrrädern und sonstigen
Fahrzeugen im See und am Ufer.
-
Zur Benutzung ebenfalls nicht
zugelassen sind:
a) Haus- und Wohnboote
b) Tauch- und Flugboote
c) ferngesteuerte Modellboote.
§
18
Ausnahmen/Änderungen
Ausnahmen von dieser Haus- und Seeordnung können auf Antrag von der Tankumsee
GmbH zugelassen werden. Des Weiteren behält sich die Gesellschaft Änderungen
vor.
§
19
Verstöße
Zuwiderhandlungen
gegen die Bestimmungen dieser Haus- und Seeordnung können mit Betretungsverbot
geahndet werden. Strafbare Handlungen werden zur Anzeige gebracht.
§
20
Inkrafttreten
Diese Haus- und Seeordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft,
ältere Versionen verlieren ihre Gültigkeit.
Isenbüttel, Januar 2022
|